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Landesregierung erlässt erneut neue Corona- Verordnung


In Baden- Württemberg gilt nun eine neue Verordnung in Verbindung mit dem Coronavirus.  Diese Verordnung regelt die Umsetzung der neuen Regeln, die am vergangenen Mittwoch mit der Kanzlerin vereinbart wurden.

Ab 20.04.2020 dürfen kleine Geschäfte im Einzelhandel wieder öffnen. Das betrifft sämtliche Betriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 800qm. Unabhängig von dieser Flächenregelung sind Kfz- und Fahrradhändler, sowie Buchhandlungen. Bedingung für eine Öffnung eines Betriebs ist allerdings, dass der Mindestabstand, sowie die Hygienemaßnahmen gewährleistet werden. Unter denselben Bedingungen und härteren Hygieneauflagen dürfen ab dem 4.Mai sogar wieder Friseure öffnen.

Weiterhin bleiben Orte zum Ausgehen (Cafés, Bars, Gaststätten, Kinos, etc.) geschlossen. Der Verkauf zum Mitnehmen ist für alle Gastronomiebetriebe allerdings weiterhin erlaubt. Ebenso werden Großveranstaltungen bis zum 31. August untersagt. Alle bis dahin anstehenden Veranstaltungen werden entweder verschoben oder abgesagt; wie genau erfährst du bei dem Veranstalter. Zudem bleiben sämtliche Sport- und Spielplätze geschlossen. 

Ab dem 04. Mai 2020 werden dann auch endlich wieder die Schulen schrittweise öffnen. Zunächst nur für Klassen, die dieses oder nächstes Jahr einen Abschluss schreiben. Derzeit erarbeitet das Kultusministerium eine stufenweise weitere Öffnung der Schulen.

Die Verfügung gilt von jetzt an bis einschließlich 15.6.2020!

Wenn du dir die gesamte Verfügung durchlesen möchtest, dann kannst du das über diesen Link hier tun:

www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200417_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung.pdf

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