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Die teilweise Maskenpflicht ab 27.04.2020


Seit Montag kann wieder in kleineren Geschäften außerhalb der Grundversorgung eingekauft werden. Dadurch kommen aber mehr Menschen in unmittelbare Nähe. Damit die Fallzahlen nicht wieder stark ansteigen, hat die Landesregierung eine Pflicht für die Bedeckung von Mund und Nase verordnet.  
Bereits letzte Woche hatten sich Kanzlerin und die Ministerpräsidenten darauf verständigt, dass das Tragen einer Maske im öffentlichen Raum dringend empfohlen wird. Aus dieser Empfehlung wurde nun eine Pflicht, um die Verbreitung des Virus nach den Lockerungen weiter auszubremsen. Deshalb gilt ab Montag, den 27.04.2020: Wer einkaufen geht oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fährt, der muss den Mund und Nase bedeckt halten!
Für eine ausreichende Bedeckung soll, wenn möglich, auf einen medizinischen Mundschutz verzichtet werden. Dieser soll den Ärzten und Pflegern vorbehalten sein. Daher ist ein Tuch oder Schal, sowie ein selbst genähter Mundschutz vollkommen ausreichend.

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