Das gibt's Neues

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen


Es tritt nun die siebte Coronaverordnung in Baden- Württemberg in Kraft. Diese befasst sich mit folgenden weiteren Lockerungen.

Gottesdienste 
Ab sofort dürfen Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von Kirchen sowie Religions- und Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung wieder durchgeführt werden. Für sämtliche Gottesdienste, Gebetsfeiern und Beerdigungen gilt jedoch eine Beschränkung von 50 Personen. Selbstverständlich müssen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

Einzelhandel
Auch im Einzelhandel entfällt eine Regel. Und zwar die viel diskutierte 800qm- Regel. Diese besagte, dass nur Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von bis maximal 800qm geöffnet haben dürfen. Nun dürfen wieder alle Geschäfte öffnen. Um dennoch die Regeln des Infektionsschutzes zu wahren, darf sich nur ein Kunde pro 20qm inklusiv das Personal aufhalten. Demnach kann es auch zu Warteschlangen vor den Geschäften kommen.

Öffnungen unter Auflagen
Sogar Friseurbetriebe dürfen ab dem 04.05.2020 wieder öffnen. Ebenso werden in der Verordnung die Terminvergabe, allgemeine Schutzmaßnahmen, Abstandsregelungen, Hygiene und Desinfektion, die Zahlungsabwicklung sowie weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ab dem 04.05.2020 für die medizinische und kosmetische Fußpflege geregelt.

Ab Mittwoch, den 06.05.2020 werden Spielplätze wieder zugänglich sein. Auch hier nur unter den bekannten Auflagen zum Hygieneschutz. Ebenso werden Zoos und Museen wieder unter Auflagen ihre Pforten öffnen.

Veranstaltungen
Bereits seit dem 20.04.2020 gilt, dass Großveranstaltungen bis zum 31.08.2020 untersagt sind. Dies bleibt weiterhin bestehen.

Trotz aller Lockerungen ist dennoch wichtig: Haltet Abstand, auch wenn`s schwer fällt und haltet die Hygieneregeln ein!

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