Das gibt's Neues

Schulen und Kindergärten schließen ab 16.12.2020
Anmeldung zur Notbetreuung möglich


Schule

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Land umzusetzen. Um auch die Eltern aus unserer Gemeinde so schnell wie möglich zu informieren, berichten wir bereits vorab. Daher können sich nach weiteren Mitteilungen z.B. durch das Kultusministerium noch Änderungen oder Ergänzungen ergeben. Bitte schauen Sie daher regelmäßig auf unsere Website. 

Folgende Beschlüsse hat die Landesregierung getroffen:
  • Schulen und Kitas werden geschlossen: Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
  • Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
  • Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.
  • Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.
 

Weitere Informationen

Auf den Seiten des Kultusministeriums erhalten Sie weitere Informationen und Erläuterungen zu den Schließungen von Schulen und Kindergärten. Bitte verfolgen Sie die weiteren Entwicklungen genau, da durch weitere Hinweise oder Orientierungshilfen noch Änderungen an den Regelungen eintreten können. 

Notbetreuung

Die Gemeinde Amtzell organisiert wieder eine Notbetreuung für Kinder, die Anspruch darauf haben. Um die Umsetzung möglichst schnell gewährleisten zu können, finden Sie ein Informationsschreiben sowie ein Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Anmeldung bis zum Dienstag, 15.12.2020 um 12 Uhr Voraussetzung für eine Teilnahme an der Notbetreuung ab dem 16.12.2020 ist.

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