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Landkreis Ravensburg erlässt nächtliche Ausgangsbeschränkungen vom 12. bis einschließlich 17. Februar 2021
Änderungen in der Corona-Verordnung


Bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz wurden die bisherigen Beschränkungen bis zum 07.03.2021 verlängert. Die Änderung der Corona-Verordnung beinhaltet zwar den Wegfall der nächtlichen Ausgangsbeschränkung, diese werden jedoch vom Landkreis Ravensburg per Allgemeinverfügung wieder in Kraft gesetzt. 

Die nachfolgenden Regelungsinhalte wurden u.a. vereinbart:

  • Die bisherigen Beschränkungen bleiben im Wesentlichen in Kraft und werden bis zum 7. März 2021 verlängert.
  • Kontaktbeschränkungen, die Pflicht zum Tragen von Medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften, die Umsetzung von Hygienekonzepten in Einrichtungen und die Unterlassung von privaten Reisen und Besuchen bleiben im bisherigen Rahmen bestehen.
  • Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen hat Priorität und soll als erstes schrittweise vollzogen werden. Ministerpräsident Kretschmann teilte in seinem  Pressestatement mit, dass in Baden-Württemberg Kindertagesstätten und Grundschulen ab Montag, 22.02.2021 schrittweise geöffnet werden sollen, sofern die Infektionslage dies zulässt. Sobald weitere Details vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
  • Friseure können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts sowie unter Nutzung medizinsicher Masken den Betrieb ab 01.03.2021 wieder aufnehmen.
  • Nächste Öffnungsschritte können bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen durch die Länder erfolgen. Dieser Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels, von Museen und Galerien sowie die Öffnung der nach geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetrieben umfassen.
  • Besuchsregeln in Pflegeheimen sollen erweitert werden. Hierfür soll die Gesundheitsministerkonferenz zeitnah Empfehlungen vorlegen.
Bund und Länder werden voraussichtlich am 3. März 2021 zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 7. März 2021 zu beraten. Den vollständigen Beschluss finden Sie auf den Seiten des Bundes.

Änderung der Corona-VO

  • Gestern (10.02.2021) erfolgte die Notverkündung der Änderung der CoronaVO. Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen werden zum 11. Februar 2021 aufgehoben (§ 1c aufgehoben). Damit setzt das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim um. Die konsolidierte Fassung finden Sie anbei sowie weitergehende Informationen unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
  • Die Gesundheitsämter vor Ort können nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen (21-5 Uhr)

  • Der Landkreis Ravensburg hat heute (11.02.2021) eine Allgemeinverfügung für die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen erlassen. Diese gelten daher ab Freitag, 12.02.2021 um 0 Uhr und sind begrenzt bis einschließlich 17.02.2021.
  • Die Ausgangsbeschränkungen gelten zukünftig ab 21 Uhr (anstatt wie bisher bereits 20 Uhr).
  • Die Allgemeinverfügung des Landkreises kann hier eingesehen werden.
  • Der vollständige Text der Allgemeinverfügung einschließlich Begründung ist unter www.rv.de unter Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

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