Was ist eigentlich...

Wahlrecht

Bild Wahlen

In Deutschland gilt eine parlamentarische Demokratie. Das bedeutet, dass das Parlament die Gesetze verabschiedet. Es gibt es ein aktives und passives Wahlrecht. Es unterscheidet sich in wählen (aktiv) und gewählt werden (passiv). Wählen gehen kann man in der Regel ab dem 18. Geburtstag. Bei den Gemeinderats- sowie Landtagswahlen darf man bereits ab dem 16. Geburtstag wählen.

Geschichte

In Deutschland wurde das erste Mal 1848 ein Parlament demokratisch gewählt. Im Jahre 1918 durften auch erstmals Frauen an der Wahl teilnehmen.
Damit die Wahlen demokratisch ablaufen, wird nach den fünf Wahlgrundsätzen gewählt:
  • allgemein (grundsätzlich darf jeder Bürger und jede Bürgerin, der/die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wählen)
  • unmittelbar (direkt, also nicht über Wahlmänner wie in den USA),
  • frei (die Wähler müssen in ihrer Wahlentscheidung frei sein, niemand darf auf sie Druck ausüben),
  • gleich (jede abgegebene Stimme hat das gleich Gewicht) und
  • geheim (man muss niemandem erzählen, wen man gewählt hat. Daher gibt es auch Wahlurnen und eine
  •   Wahlkabine).

Da das Recht auf freie Wahlen ein elementarer Bestandteil der Demokratie ist, ist das Wahlrecht auch im deutschen Grundgesetz Art. 38 verankert.
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